Aufgabenbeschreibung Kinder- und Jugendschutz-Beauftragte

Information, Sensibilisierung und Aufklärung zu Themen der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

  1. Die Kinder- und Jugendschutz-Beauftragten sind vertrauensvolle Ansprechpartner für Betroffene und diejenigen, die etwas beobachten. Sie nehmen Missbrauchshinweise entgegen und leiten im Falle eines Verdachtes entsprechende Schritte ein.
  2. Die Kinder- und Jugendschutz-Beauftragten halten Kontakt zu Fachkräften der regionalen Sportbünde sowie anderen Stellen, die sich mit der Verhinderung von Missbrauch befassen.
  3. Die Kinder- und Jugendschutz-Beauftragten koordinieren in Zusammenarbeit mit dem Vorstand und der Geschäftsstelle Missbrauch vermeidende Maßnahmen im Verein wie z.B. Organisation von Workshops, Infoveranstaltungen für Jugendleiter, Eltern, Jugendtrainer- und Betreuer.
  4. Die Kinder- und Jugendschutz-Beauftragten sorgen für eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich des Konzepts SKV gegen Missbrauch.
  5. Die Kinder- und Jugendschutz-Beauftragten stellen unterstützt durch die Vertrauensleute der Abteilungen sicher, dass alle Betreuer/-innen, Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen von Jugendlichen und Kindern den Ehrenkodex unterschrieben haben. Der original unterschriebene Ehrenkodex wird bei den Missbrauchsbeauftragten abgelegt.
  6. Die Kinder- und Jugendschutz-Beauftragten stellen sicher, dass alle Betreuer/-innen, Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen von Jugendlichen und Kindern ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintrag vorgelegt haben. Die Kinder- und Jugendschutz-Beauftragten erstellen zu jedem vorgelegten Dokument ein Archivierungsprotokoll (das Dokument selbst wird nicht bei uns abgelegt). Der Nachweis muss alle fünf Jahre wiederholt werden.